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BGH, 08.04.1965 - III ZB 2/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung - Verhalten des Anwalts eines Beteiligten am Rechtsstreit als unabwendbarer Zufall i.S.d. § 233 Zivilprozessordnung (ZPO) - Beteiligteneigenschaft einer Gemeinde im gerichtlichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 618
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.04.1965 - III ZB 2/65
Auch wenn er einen solchen Prozeßantrag unterläßt, muß das Gericht darüber befinden, ob die Klage zulässig und begründet ist, und es wird die Ansicht vertreten (vgl. hierzu BGH in NJW 1955 S. 545), für die Beschwer des sachfällig gewordenen Beklagten genüge es, daß die ergangene Entscheidung ihm ihrem Inhalt nach nachteilig sei, auf die von ihm in der Vorinstanz gestellten Anträge komme es insoweit nicht an.
- BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04
Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines …
Darauf, ob die Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren stets beteiligt werden muß (vgl. Senatsbeschluß vom 8. April 1965 - III ZB 2/65 - VersR 1965, 618 zur Beteiligung der Gemeinde im "gerichtlichen Enteignungsverfahren"; siehe auch Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67 - WM 1968, 1107, 1108 ;… bejahend Stang in Schrödter BauGB 6. Aufl. § 222 Rn. 2;… Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB § 222 [Stand: Februar 2004] Rn. 13;… a.A. Porger in Berliner Kommentar zum BauGB 3. Aufl. § 222 [Stand: August 2002] Rn. 2), kommt es nicht an.